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   OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1998 - 11 A 10814/97   

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OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1998 - 11 A 10814/97 (https://dejure.org/1998,5757)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.02.1998 - 11 A 10814/97 (https://dejure.org/1998,5757)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Februar 1998 - 11 A 10814/97 (https://dejure.org/1998,5757)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kfz-Mechaniker-Handwerk; Androhung; Zwangsgeld; Vollstreckung einer Unterlassungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1999, 57 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 27.89

    Untersagung eines Handwerksbetriebes; Montage und Reparatur von industriell

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1998 - 11 A 10814/97
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 1990 - 1 C 41.88 - BVerwGE 87 S. 191 und vom 25. Februar 1992 - 1 C 27.89 - GewArch 1992 S. 386) können die in Erlassen und Verordnungen veröffentlichten Berufsbilder für die Frage der fachlichen Zugehörigkeit einer Tätigkeit zu einem handwerksfähigen Gewerbe mit herangezogen werden, weil sie erläuternde Einzelheiten über das Arbeitsgebiet und die zu dessen Bewältigung benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse enthalten.

    Wird nämlich eine Tätigkeit ausgeübt, die nach dem Berufsbild zu einem Handwerk gehört und zu deren fachgerechter Verrichtung nach den Regeln der Technik wesentliche Kenntnisse und Fertigkeiten des betreffenden Handwerks beherrscht werden müssen, so besteht die gleiche Verpflichtung zur Eintragung in die Handwerksrolle, wie wenn das Handwerk in seiner gesamten Breite mit allen zu ihm gehörenden Teilen betrieben wird (vgl. BVerwGE 87 S. 191 und Urteil vom 25. Februar 1992 a.a.O.).

    Dies trifft namentlich auf Arbeitsvorgänge zu, die wegen ihres geringen Schwierigkeitsgrades keine qualifizierten Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern (vgl. die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1992 a.a.O. und vom 3. September 1991 -1 C 53.88 - GewArch 1992 S. 107).

  • BVerwG, 11.12.1990 - 1 C 41.88

    Berufsbild des Restaurators von Steinbildwerken

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1998 - 11 A 10814/97
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 1990 - 1 C 41.88 - BVerwGE 87 S. 191 und vom 25. Februar 1992 - 1 C 27.89 - GewArch 1992 S. 386) können die in Erlassen und Verordnungen veröffentlichten Berufsbilder für die Frage der fachlichen Zugehörigkeit einer Tätigkeit zu einem handwerksfähigen Gewerbe mit herangezogen werden, weil sie erläuternde Einzelheiten über das Arbeitsgebiet und die zu dessen Bewältigung benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse enthalten.

    Wird nämlich eine Tätigkeit ausgeübt, die nach dem Berufsbild zu einem Handwerk gehört und zu deren fachgerechter Verrichtung nach den Regeln der Technik wesentliche Kenntnisse und Fertigkeiten des betreffenden Handwerks beherrscht werden müssen, so besteht die gleiche Verpflichtung zur Eintragung in die Handwerksrolle, wie wenn das Handwerk in seiner gesamten Breite mit allen zu ihm gehörenden Teilen betrieben wird (vgl. BVerwGE 87 S. 191 und Urteil vom 25. Februar 1992 a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1988 - 2 B 28/88
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1998 - 11 A 10814/97
    Dementsprechend hat der 2. Senat des erkennenden Gerichts mit Beschluß vom 01. Dezember 1988 (2 B 28/88 - AS 22 S. 327 = GewArch 1989 S. 192 = NVwZ 1989 S. 480 -) in einem Fall, in dem eine Zwangsgeldandrohung zur Vollstreckung einer Gewerbeuntersagungsverfügung nach § 35 GewO auf §§ 50 ff. PVG gestützt war, entschieden, daß sich die Vollstreckung nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz richte.
  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 2.66

    Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung - Berechtigung der Befürchtung einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1998 - 11 A 10814/97
    Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied mit Urteil vom 25. Januar 1967 (IV A 289/66 - DÖV 1967 S. 496 -) in einem Fall von Einzelhandel trotz bestandskräftiger Versagung der Einzelhandelserlaubnis, wenn in einer Ordnungsverfügung gefordert werde, eine Tätigkeit zu unterlassen, die gegen die Strafgesetze verstößt oder eine Ordnungswidrigkeit darstellt, dann bedürfe es keiner Fristsetzung für die Erfüllung dieser Verpflichtung gemäß §§ 62 und 63 VwVG NW, die Unterlassung könne "sofort" verlangt werden.
  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 55.88

    Handwerk Straßenbau - Beiladung Handwerkskammer - Rechtsmitteleinlegung - Erlaß

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1998 - 11 A 10814/97
    Dies trifft namentlich auf Arbeitsvorgänge zu, die wegen ihres geringen Schwierigkeitsgrades keine qualifizierten Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern (vgl. die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1992 a.a.O. und vom 3. September 1991 -1 C 53.88 - GewArch 1992 S. 107).
  • VG Karlsruhe, 13.08.2003 - 11 K 656/03

    Meisterbrief

    v. 04.02.1998 - 11 A 10814/97 -, GewArch 1998, 337 ff.; VG Braunschweig, Entsch.

    Andererseits spricht gegen die Bewertung einer Tätigkeit als wesentlichen Teil eines Handwerks noch nicht, dass man sie mit einigem Geschick auch dann ordentlich ausführen kann, wenn man den Beruf nicht erlernt hat (OVG Rh.-Pf., Entsch. v. 04.02.1998, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können die in Verordnungen über Berufsbilder und Prüfungsanforderungen in der Meisterprüfung veröffentlichten Berufsbilder nach § 45 HwO für die Frage der fachlichen Zugehörigkeit einer Tätigkeit zu einem handwerksfähigen Gewerbe mit herangezogen werden (BVerwG, Entsch. v. 03.09.1991 a.a.O.; BVerwG, Entsch. v. 11.12.1990, a.a.O.; Entsch. v. 12.07.1979, a.a.O.; , 67; ebenso OVG Rh.-Pf., Entsch. v. 04.02.1998, a.a.O.; VG Meiningen, Beschl. v. 06.01.1998, a.a.O.).

    Die Vollstreckung einer Untersagungsverfügung nach § 16 Abs. 3 HwO richtet sich nach Landesrecht (OVG Rh.-Pf., Entsch. v. 04.02.1998 - 11 A 10814/97 -, GewArch 1998, 337 ff.; VG Chemnitz, Beschl. v. 14.12.1998 - 8 K 1931/98 -, GewArch 1999, 250), so dass die Verbindung mit der Androhung der Einstellung und Schließung des Handwerksbetriebes im Rahmen der Ersatzvornahme rechtmäßig erfolgte.

  • VG Trier, 14.04.2010 - 5 K 11/10

    Keine Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden während Insolvenzverfahren

    Wenn es auch - wie im Widerspruchsbescheid ausgeführt - grundsätzlich zutrifft, dass bei der Vollstreckung eines Unterlassungsgebots - wie der Gewerbeuntersagung - gemäß § 66 Abs. 1 Satz 3 LVwVG keine Frist gesetzt werden muss (vgl. hierzu auch ausführlich OVG Rheinland-Pfalz, Urteil 4. Februar 1998 - 11 A 10814/97.OVG -, ESOVGRP), so ist vorliegend die Zwangsmittelandrohung gleichwohl rechtswidrig, denn es ist jedenfalls nicht zulässig, in dem am 23. Januar 2009 zugestellten und damit wirksam gewordenen Bescheid eine Frist zur Abwicklung der Geschäfte auf den 15. Januar 2009 und damit einen in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt festzusetzen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2009 - 1 S 224.08

    Untersagung von Werbung für Sportwetten: Zwangsgeldverhängung bei Werbung im

    Das ist indessen unbedenklich, weil bei einer Unterlassungspflicht - wie hier - eine Fristsetzung in der Regel unnötig ist (OVG Koblenz, Urteil vom 4. Februar 1998 - 11 A 10814/97. OVG -, GewArch 1998, 337 [338 f]; Engelhardt/App, a.a.O., § 13 Rn. 3 S. 127).
  • VG Düsseldorf, 02.03.2016 - 28 K 2758/15

    Hotel; Ordnungsverfügung; Brandschutz; Nutzungsuntersagung; Gästezimmer;

    Bei Unterlassungspflichten - hier einer sofort vollziehbaren Nutzungsuntersagung - bedarf es grundsätzlich keiner Fristgewährung, OVG Greifswald, Beschluss vom Dezember 2008 - 3 M 153/08 - Juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04. Februar 1998 - 11 A 10814.97 - GewArch 1998, 337; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. März 2009 - OVG 1 S 224.08 - juris, zumal zur Erfüllung der verlangten Unterlassung im konkreten Fall bestimmte Vorbereitungshandlungen nicht nötig waren und hier einer konkreten Gefahr für Leib und Leben begegnet werden sollte.
  • VG Neustadt, 06.08.2015 - 4 K 309/15

    London Underground in Ludwigshafen zu Recht geschlossen

    Soll etwas unterlassen werden, bedarf es grundsätzlich keiner besonderen Handlungen, die man vornehmen muss und für die deshalb eine Fristsetzung erforderlich ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Februar 1998 - 11 A 10814/97 -, GewArch 1998, 337; Bay. VGH, Beschluss vom 15. Juni 2000 - 4 B 98.775 -, NJW 2000, 3297).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2014 - 10 S 8.13

    Beschwerde; Nutzungsuntersagung (Wettbüro); Beseitigungsanordnung (Werbeanlage);

    Zwar wird bei Unterlassungspflichten allgemein davon ausgegangen, dass es einer besonderen Fristsetzung nicht bedarf (vgl. dazu OVG RP, Urteil vom 04. Februar 1998 - 11 A 10814.97 -, GewArch 1998, 337, juris Rn. 39 ff.; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 16. März 2009 - OVG 1 S 224.08 -, BA S. 11; Sadler, a.a.O., Rn. 48 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2009 - 1 S 226.08

    Weitere Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts in Sportwettenfällen

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  • VG Würzburg, 24.11.2020 - W 4 S 20.1674

    Anordnung der sofortigen Nutzungsuntersagung mit Zwangsgeldandrohung ohne

    Zwar wird teilweise vertreten, dass eine Nutzungsuntersagung, wie sie vorliegend ergangen ist, im Grundsatz eine Unterlassungspflicht begründet und dass es bei Unterlassungspflichten keiner besonderen Fristsetzung bedarf (vgl. dazu OVG RB U.v. 4.2.1998 - 11 A 10814, 97 - GewArch 1998, 337, juris Rn. 39 ff.).
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